Grosse Wohnung Hartz 4. Was die Wohnungsgröße angeht, sind das Zirkawerte -das Amt entscheidet. Allerdings müssen die Größe der Wohnung ebenso wie die dadurch entstehenden Kosten angemessen sein.
Die Länder regeln diese Bestimmungen individuell. Zur Ausstattung der angemessenen Wohnung macht das SGB II keinerlei konkrete Angaben. Was die Wohnungsgröße angeht, sind das Zirkawerte -das Amt entscheidet.
Bei Hartz IV werden als Wohnkosten grundsätzlich die Unterkunfts- und Heizungskosten vom Leistungsträger übernommen.
Es kann jedoch auch der Fall gegeben sein, dass es für den Mieter und Hartz-IV-Empfänger unmöglich ist, die Kosten für die Wohnung zu senken, etwa dann.
Auch Hartz-IV-Empfänger haben ein Recht auf ein menschenwürdiges Dasein. Hartz IV hin oder her - umziehen darf man immer. Vielmehr müssten die Behörden prüfen, ob die Gesamtsumme der ortsüblichen Miete entspricht (Az.